Veröffentlichungen von Geburtstagen, Jubiläen und Sakramentenspendungen im gemeindeeigenen Pfarrbrief dienen der Information der Gemeinde und der Förderung der Gemeinschaft und sind daher zulässig, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Diese Daten werden nur in der Printausgabe, nicht online, veröffentlicht.
“Im Pfarrbrief können Sakramentenspendungen, Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen usw. mit Namen der Betroffenen sowie dem Tag und der Art des Ereignisses veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form widersprochen haben. Widersprüche müssen dem Pfarramt schriftlich mitgeteilt werden.”
Wir möchten Sie hiermit über Ihr Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung informieren. Der Widerspruch muss jedoch aktiv von Ihnen erfolgen.