Aktuelle Information zur Kirchensteuer

In diesen Wochen informieren Finanzinstitute ihre Kunden über den ab 2015 automatisierten Einzug von Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer. Vielleicht haben Sie auch einen entsprechenden Brief Ihrer Bank erhalten. Um der Gefahr von Missverständnissen vorzubeugen, ist es unserer Diözesanleitung wichtig Ihnen mitteilen zu lassen, dass es sich hierbei um keine neue Steuer handelt, also damit keine zusätzliche Kirchensteuer erhoben wird.

Es wird ab 2015 lediglich das Verfahren zur Kirchensteuererhebung vereinfacht. Bisher hatte jeder Kirchensteuerpflichtige die Möglichkeit, bei seiner Bank den Antrag zu stellen, dass die Kirchensteuer auf seine Abgeltungssteuer für Kapitalerträge einbehalten wird. Tat er das nicht, war und ist er verpflichtet, entsprechende Angaben bei seiner Einkommenssteuererklärung zu machen.

Ab dem 1. Januar 2015 erhalten die Kreditinstitute die Daten über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft vom Bundeszentralamt für Steuern. Somit ist kein Antrag mehr nötig. Wer allerdings an diesem automatisierten Verfahren nicht teilnehmen möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist derjenige selbst für die Abführung der Kirchensteuer verantwortlich und weiterhin verpflichtet, in der Anlage „KAP“ zur Einkommensteuererklärung entsprechende Angaben zu machen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Kirchensteuer haben, sei Ihnen die Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz empfohlen:

http://www.dbk.de/themen/kirchenfinanzierung

Pfr. Thomas Müller

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