Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:
Die Zahl der Wahlberechtigten: 3.261
Die Zahl der Wähler-/innen: 432 (13,25 %)
Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 432
Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0
Die Zahl der gültigen Stimmen: 4.364
Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:
- Reitmaier, Ulrike 307
- Kucher, Florian 305
- Diemer, Uwe 299
- Dorsch, Anita 295
- Steinmacher, Jan 289
- Zapletal, Sonja 280
- Kuhn, Christian 272
- Dörrer, Winfried 263
- Mauch, Martina 261
- Reustlen, Sibylle 250
- Stellrecht, Stephanie 250
- Laduron, Pierre-Yves 245
- Thompson, Cathrin 231 (Hinderungsgrund – kein Einzug möglich)
- Schmid, Barbara 228
Namen der Ersatzmitglieder:
- Glaser, Alexander 218 (zieht für Fr. Thompson direkt ein)
- Van Geest, Alexander 187
- Schnitzler, Bettina 184
Da Frau Thompson in ein Beschäftigungsverhältnis mit der Kirchengemeinde tritt, kann sie nicht in den KGR einziehen. Herr Glaser rückt dafür direkt nach.
Wir danken den Mitgliedern des Wahlausschusses Frau Dietz, Frau Hagenbusch, Herrn Kothe, Herrn Kucher und Frau Steinmacher für Ihre geleistete Arbeit und auch allen Wahlhelfern, die beim Auszählen der Stimmen mitgeholfen haben.
Wahlanfechtung (§28 Kirchengemeindeordnung)
- Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
- Gründe für die Wahlanfechtung sind:
- Mängel in der Person eines Gewählten oder
- Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.
Obersulm, 22.03.2020 Der Wahlausschuss