Wer zahlt die Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen alle Personen, die
- Mitglied in der Kirche sind (begründet durch die Taufe),
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
- Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen.
Damit zahlen vor allem Mitglieder Kirchensteuern, die im Erwerbsleben stehen und damit Einkünfte haben. Das sind nur gut 50 Prozent der Katholik:innen. Die übrigen, das sind etwa Kinder, Senior:innen, Kranke oder Menschen mit Behinderung, zahlen meist keine Kirchensteuer. Das zeigt, dass jede und jeder entsprechend der persönlichen finanziellen Situation individuell berücksichtigt wird. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Familien mit Kindern werden bei der Berechnung der Kirchensteuer eigens entlastet. Deshalb ist die Kirchensteuer gerecht und solidarisch.
Die Höhe der Kirchensteuer liegt in Baden-Württemberg bei 8 Prozent der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Sie wird in Absprache zwischen Staat und Kirche zusammen mit der Lohnsteuer von den staatlichen Finanzämtern einbehalten. Dafür zahlt die Kirche eine Gebühr in Höhe von drei Prozent ihrer Steuereinnahmen.
Über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese entscheidet der Katholiken- und Kirchensteuerrat (entspricht während der Sedisvakanz dem Diözesanrat). Er beschließt den Diözesanhaushalt einschließlich der Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden. Außerdem stellt er die Jahresrechnung fest und beauftragt deren Prüfung.
Unter Fakten und Facetten finden Sie den Haushaltsplan der Diözese Rottenburg-Stuttgart.