Verpflichtendes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
Neben den bisher schon geltenden Maßnahmen zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als “medizinische Maske” gelten sogenannte OP-Masken (Einmalmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Stoffmasken sind nicht mehr ausreichend. Wir bitten dies dringend zu beachten!